Gasspeicherumlage ab 01. Juli 2024:
0,25 Cent/kWh 
exkl. USt (0,30 Cent/kWh inkl. USt)

Seit 1. Oktober 2022 unterliegen Erdgaslieferungen über Deutschland einer Umlage gemäß § 35e Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) zur Sicherung der Füllstandsvorgaben für Gasspeicheranlagen (Gasspeicherumlage). Die Gasspeicherumlage wurde ab 01. Juli 2024 mit 0,25 Cent/kWh exkl. USt (0,30 Cent/kWh inkl. USt) neu festgesetzt und ist von TIGAS als Lieferant auf Grundlage des § 25 Gas-Marktmodell-Verordnung 2020 abzuführen. Die Gasspeicherumlage soll ab 01. Jänner 2025 entfallen. 

Ab 01. Juli 2024 wird die Gasspeicherumlage auf 0,25 Cent/kWh exkl. USt (0,30 Cent/kWh inkl. USt) neu festgesetzt.

Für Haushaltkundinnen und -kunden mit 15.000 kWh Jahresverbrauch wirkt sich die Erhöhung der Gasspeicherumlage mit rund 11,50 Euro jährlich bzw. rund 0,96 Euro monatlich (inkl. 20 % USt) aus. Aufgrund der geringfügigen Auswirkungen erfordert dies keine Anpassung des Teilbetrags.

Zukünftige Erhöhungen oder Senkungen der Gasspeicherumlage (wie auch deren Wegfall) haben gemäß Punkt VII. (4) a) der Allgemeinen Lieferbedingungen für die Lieferung von Erdgas durch die TIGAS-Wärme Tirol GmbH (ALB) eine Anpassung des Lieferentgelts in dem der Erhöhung oder Senkung entsprechenden Ausmaß zur Folge.