Informationen zur Entgeltanpassung

Die neuen Regelungen zur Entgeltanpassung werden in Punkt VII. der Allgemeinen Lieferbedingungen für die Lieferung von Erdgas durch die TIGAS-Wärme Tirol GmbH (in der Folge kurz „ALB“ genannt) detailliert beschrieben.

Entgeltanpassungen erfolgen zukünftig regelmäßig und einmal pro Jahr, jeweils mit Wirkung zum 01. Juli. Das Ausmaß der Preiserhöhung oder Preissenkung ist dabei an einen Index gebunden, der aus der Entwicklung der Settlementpreise (Großhandelspreise) an der Erdgashandelsbörse European Energy Exchange (kurz „EEX“ genannt) abgeleitet wird.

Das Ausmaß der Preiserhöhung oder Preissenkung folgt dabei der Entwicklung objektiver, durch TIGAS nicht beeinflussbarer und öffentlich zugänglicher Marktdaten.

Für die aktuell abgeschlossenen und aufrechten Lieferverträge wird der Ausgangswert für künftige Anpassungen des Energiepreises mit dem Indexermittlungsstichtag 30. Juni 2024 festgelegt. Die Indexwerte werden in weiterer Folge laufend vierteljährlich zu den Indexermittlungsstichtagen (30.09., 31.12., 31.03. und 30.06.) aus dem arithmetischen Mittel der täglich im Betrachtungszeitraum von 12 Monaten veröffentlichten Settlementpreise (Großhandelspreise) berechnet. Der Betrachtungszeitraum endet jeweils ein Kalendervierteljahr vor dem Indexermittlungsstichtag.

Der Indexwert zum Indexermittlungsstichtag 30. September 2024 setzt sich zusammen aus dem Durchschnitt (arithmetisches Mittel, d.h. Division der Summe aller Werte durch die Anzahl der Werte) der täglich veröffentlichten Settlements (Großhandelspreise) für Erdgas („Settlement prices on Seasons and Calendars“ - „THE“ - „Calendar+1“) im Kalenderjahr 2025 am VHP-THE (vormals VHP-NCG) im Betrachtungszeitraum 01. Juli 2023 bis 30. Juni 2024.

Erster Ausgangswert ist der Indexwert zum Indexermittlungsstichtag 30. September 2024: 40,07

Summe der Werte der täglich veröffentlichten Settlements: 10.177,74
Anzahl der Einzelwerte: 254
Durchschnitt* = Ausgangswert: 40,07
*arithmetisches Mittel, d.h. Division der Summe aller Werte durch die Anzahl der Werte

 Hier finden Sie alle für den Indexermittlungsstichtag 30. September 2024 relevanten Einzelwerte zusammengefasst.

Mit dem Indexermittlungsstichtag 01. Jänner 2025 wird der nächste Wert berechnet, erneut auf dieser Seite veröffentlicht und die sich daraus ergebenden wirtschaftlichen Auswirkungen näher erläutert.

Die Großhandelspreise und deren Entwicklung sind öffentlich zugänglich und durch TIGAS nicht beeinflussbar. 
Unter https://www.powernext.com/futures-market-data„Settlement prices on Seasons and Calenders" - Auswahlfeld: "THE" finden Sie die täglich gebildeten Marktpreise (Settlementpreise) für Year Ahead Futures für den Markt „THE“ (Trading Hub Europe) der vergangenen zwölf Monate exkl. eines Pufferzeitraums ("Time Lag") von drei Handelsmonaten.

Über den nachfolgenden Link haben Kunden von TIGAS einen direkten Zugriff auf diese Entwicklungen und können diese Daten absolut transparent, laufend aktualisiert und – als zusätzliche Information – rückwirkend bis zum Jahr 2017 einsehen.  

https://www.eex.com/de/marktdaten/eex-group-datasource/tigas

Wichtiger Hinweis: Aufgrund der Indexierung des Energiepreises in Abhängigkeit der Entwicklung der Preise der Erdgashandelsbörse European Energy Exchange kann es nach Inkrafttreten der neuen ALB und der damit erfolgenden Änderung der Regelungen zur Entgeltanpassung zu – auch erheblichen – Preiserhöhungen zum jährlichen Anpassungsstichtag 01. Juli kommen.

Beispiele zur Ermittlung des Ausgangswertes gemäß Punkt VII. (3) der ALB:

Abschluss des Liefervertrages am 01.06.2007: Erster Ausgangswert ist der Indexwert zum Indexermittlungsstichtag 31.12.2021. Der Indexwert zum 31.12.2021 setzt sich zusammen aus dem arithmetischen Mittel der täglich veröffentlichten Settlements (Großhandelspreise) für Erdgas für das Kalenderjahr 2022 im Betrachtungszeitraum 01.10.2020 - 30.09.2021.

Abschluss des Liefervertrages am 07.11.2022: Erster Ausgangswert ist der Indexwert zum 30.09.2022. Der Indexwert zum 30.09.2022 setzt sich zusammen aus dem arithmetischen Mittel der täglich veröffentlichten Settlementpreise (Großhandelspreise) für Erdgas für das Kalenderjahr 2023 im Betrachtungszeitraum 01.07.2021 - 30.06.2022.

 Beispiel zur Ermittlung des Referenzwertes gemäß Punkt VII. (3) der ALB:

Eine Anpassung des Energiepreises wird zum Anpassungsstichtag 01.07.2023 durchgeführt. Der Indexwert zum Anpassungsstichtag 01.07.2023 ist der Indexwert zum Indexermittlungsstichtag 30.06.2023. Der Indexwert zum 30.06.2023 setzt sich zusammen aus dem arithmetischen Mittel der täglich veröffentlichten Settlementpreise (Großhandelspreise) für Erdgas für das Kalenderjahr 2024 im Betrachtungszeitraum 01.04.2022 - 31.03.2023.

 Beispiel zur künftigen Indexermittlung gemäß Punkt VII. (3) der ALB:

Berechnung Indexermittlungsstichtag zum 31.12.2021. Der Indexwert zum 31.12.2021 setzt sich zusammen aus dem arithmetischen Mittel der täglich veröffentlichten Settlementpreise (Großhandelspreise) für Erdgas für das Kalenderjahr 2022 im Betrachtungszeitraum 01.10.2020 - 30.09.2021.

Bei der Ermittlung des Ausgangswertes und in weiterer Folge bei der Energiepreisanpassung werden damit vor dem 31.12.2021 liegende Entwicklungen der Settlementpreise (Großhandelspreise) berücksichtigt.