Ab 01. Jänner 2025 geht aufgrund des Nationalen Emissisionszertifikatehandelsgesetzes die Pflicht zur Zahlung und Verrechnung der gesetzlichen CO2-Steuer gemäß den gesetzlichen Vorgaben vom Gasnetzbetreiber auf den Gasversorger über. Für Kundinnen und Kunden ändert sich dadurch grundsätzlich nichts. 

Detailinformationen zur CO2-Bepreisung:

  • Die CO₂-Bepreisung in Österreich basiert auf dem Nationalen Emissionszertifikatehandelsgesetz (NEHG) 2022. Dieses Gesetz sieht seit der Einführung im Oktober 2022 zumindest bis 2025 eine gesetzlich festgelegte Höhe der Abgabe vor. Für 2025 ist eine Erhöhung von bisher 45 Euro pro Tonne ausgestoßenem CO2 auf 55 Euro verankert. 

  • Es ist zu beachten, dass die CO₂-Bepreisung als dynamisches Instrument ausgestaltet ist, das an politische und wirtschaftliche Entwicklungen angepasst werden kann. Für Großunternehmen existiert bereits ein marktgetriebener Zertifikatshandel zur Preisbildung. Ob alle übrigen Emissionen auch bereits ab dem Jahr 2026 über den Handelsplatz abgewickelt werden oder die Übergangsfrist mit gesetzlich festgelegten Preisen verlängert wird, steht noch nicht fest. 

Ab 01. Jänner 2025 liegt der CO2-Preis pro Tonne ausgestoßenem CO2 bei 55 Euro.

Antworten auf häufig gestellte Fragen:

Warum wurde die CO2-Bepreisung eingeführt?

Mit der Einführung der ökosozialen Steuerreform 2022 wurde die Bepreisung von Kohlenstoffdioxidemissionen beschlossen. Über diese CO2-Steuer soll fossile Energie in Österreich verteuert und so ein Anreiz geschaffen werden, durch Energiesparen oder den Einsatz erneuerbarer Energien weniger CO2 auszustoßen.

Wie wird die CO2-Bepreisung berechnet?

  • Umrechnung von Brennwert auf Heizwert durch Multiplikation mit dem Faktor 0,902 
  • Einheitenkonvertierung von kWh in TJ unter Verwendung der Identität 1 J = 1 Ws (d.h. 1 kWh = 3,6 kJ = 3,6 * 10^-6 TJ) 
  • Multiplikation mit dem (heizwertbezogenen) Emissionsfaktor von 55,6 t CO2/TJ

Unter Berücksichtigung des Zertifikatspreises für das Jahr 2025 von 55 Euro/t CO2 ergibt sich somit ab 01. Jänner 2025 eine
CO2-Bepreisung in Höhe von 0,9930 Cent/kWh (netto).

Wie hoch sind die CO2-Kosten für einen durchschnittlichen Haushaltsverbrauch von 15.000 kWh im Jahr?

Da der CO2-Fixpreis für 2025 im NEHG mit 55 Euro pro Tonne CO₂ festgelegt ist, ergibt sich eine jährliche CO2-Bepreisung in Höhe von 0,9930 Cent pro Kilowattstunde (netto).

Bei einem durchschnittlichen Jahresverbrauch eines Haushaltes von 15.000 kWh ergeben sich dadurch Kosten von rund 179 Euro pro Jahr (inkl. USt) bzw. rund 14,90 Euro im Monat. Auf die Höhe der CO2-Bepreisung haben die Energielieferanten keinen Einfluss, diese wird vom Gesetzgeber festgesetzt.

Wie hoch sind die voraussichtlichen Mehrkosten für einen durchschnittlichen Haushalt?

Für einen Durchschnittshaushaltskunden mit einem jährlichen Gasverbrauch von 15.000 kWh bedeutet die CO2-Bepreisung eine Erhöhung der Kosten von ca. 2,70 Euro (brutto) monatlich bzw. 32 Euro im Jahr. 

Wie sieht die CO2-Bepreisung in anderen EU-Ländern aus?

Mit einem CO2-Preis von 55 Euro pro Tonne liegt Österreich im mittleren Bereich im Vergleich zu andern EU-Ländern.