Hinweis: Unsere Produkte comfort privat und flex privat werden ausschließlich für Verbrauchsstellen im Verteilernetzgebiet der TIGAS-Wärme Tirol GmbH angeboten.
Grundversorgung
Verbraucher im Sinn des § 1 Abs. 1 Z 2 KSchG („Haushaltskunden“) und Kleinunternehmen in Tirol können entsprechend den gesetzlichen Vorschriften die Grundversorgung in Anspruch nehmen. Voraussetzung hierfür ist ein schriftlicher Antrag des Interessenten an die TIGAS-Wärme Tirol GmbH und das Vorliegen eines bestehenden Netznutzungsvertrages mit dem örtlichen Netzbetreiber.
Zusätzlich zur Belieferung mit Energie aus der Grundversorgung sind sämtliche Netzdienstleistungen wie zB Netznutzungsentgelte, Messleistungen sowie vom Netzbetreiber einzuhebende allfällige weitere Abgaben und Steuern zu bezahlen. Diese werden vom örtlichen Netzbetreiber in Rechnung gestellt.
Zum Produkt- und Preisblatt Grundversorgung
Für die Grundversorgung gelten die Allgemeinen Lieferbedingungen für die Lieferung von Erdgas durch die TIGAS-Wärme Tirol GmbH (ALB).
Vor Belieferung aus der Grundversorgung hat der Kunde eine Barsicherheit auf das Konto von TIGAS einzuzahlen bzw. zu überweisen. Die Höhe der Barsicherheit richtet sich bei Haushaltskunden nach der Abschlagszahlung für einen Monat und bei Kleinunternehmen nach den Abschlagszahlungen für drei Monate.
Für Businesskunden mit einem Jahresverbrauch bis 400.000 kWh
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Biogas und Erdgas werden hauptsächlich zum Heizen, Warmwasserbereiten und Kochen verwendet. Sie werden jedoch wegen ihrer herausragenden Eigenschaften auch z.B. für den Betrieb von Waschmaschinen, Wäschetrocknern, Bügelmaschinen, zu Beleuchtungszwecken und zur gleichzeitigen Erzeugung von Strom und Wärme (BHKW) sowie in Produktionsprozessen eingesetzt. Für all diese Anwendungen stehen moderne energiesparende Gasgeräte zur Verfügung.
Gas im ganzen Haushalt
Gas in der Industrie - Beispiele
Gas ist für die Industrie und das Gewerbe ein wichtiger Energielieferant. Es kommt in den unterschiedlichen Produktionsverfahren zum Einsatz, die Dampf, heißes Wasser, Hitze oder Kälte erfordern. Gas liefert beispielsweise Prozesswärme, mit der Glas geschmolzen oder Stahl aus Eisenerz gewonnen wird. Große Verbrauchende sind auch die Papierherstellung, Automobilindustrie und die Lebensmittelproduktion, wo Gas in energieeffizienten Prozessen wie Backen, Trocknen, Garen oder Kühlen vorkommt.
Es gibt kaum Waren, für deren Produktion nicht auf die eine oder andere Weise Gas herangezogen wird.
Der Erdgas- und Biogaspreis setzt sich aus dem von der Energie-Control Austria festgelegten Netznutzungsentgelt gemäß dem „Preisblatt für die Nutzung des Verteilernetzes der TIGAS-Wärme Tirol GmbH” und dem von TIGAS angebotenen Lieferentgelt entsprechend dem gewählten Produkt zusammen. Die Preisblätter der Produkte erhalten Sie bei TIGAS. Sie finden diese auch in unserem Downloadcenter im Abschnitt: „Preisblätter für Produkte".
Lieferentgelte
Die TIGAS-Wärme Tirol GmbH (TIGAS) liefert dem Kunden im Verteilergebiet des Netzbetreibers TIGAS Erdgas oder Biogas nach Maßgabe der „Allgemeinen Lieferbedingungen der TIGAS-Wärme Tirol GmbH” in der jeweils gültigen Fassung. Voraussetzung für die Lieferung von Gas ist ein aufrechter Netzzugangsvertrag zwischen dem Kunden (Netzbenutzer) und TIGAS als Netzbetreiber.
Energiepreis
Der Energiepreis setzt sich aus dem Lieferentgelt und den auf die Gaslieferungen entfallenden Abgaben und Steuern zusammen.
Systemnutzungsentgelte
Die TIGAS-Wärme Tirol GmbH (TIGAS) stellt dem Kunden ihr Verteilernetz nach Maßgabe der „Allgemeinen Verteilernetzbedingungen der TIGAS-Wärme Tirol GmbH” in der jeweils gültigen Fassung zur Verfügung. Ist TIGAS zugleich Gaslieferant, so gilt zudem das Preisblatt des jeweils gewählten Tarifproduktes in der jeweils gültigen Fassung.
1. Netznutzungsentgelt
Das Netznutzungsentgelt ist in der „Gas-Systemnutzungsentgelte-Verordnung” (GSNE-VO) in der jeweils gültigen Fassung, festgesetzt. Durch das Netznutzungsentgelt werden dem Netzbetreiber von den Kunden die Kosten für Errichtung, Ausbau, Instandhaltung usw. des Versorgungsnetzes abgegolten. Die in der „Gas-Systemnutzungsentgelte-Verordnung”, in der jeweils gültigen Fassung, festgelegten Tarife werden nach Netzbereichen und -ebenen unterschieden. Weiterführende Informationen dazu finden Sie hier.
Die Gas-Systemnutzungsentgelte-Verordnung (GSNE-VO) schreibt vor, dass die behördlich festgelegten Netznutzungstarife auf den Zeitraum eines Jahres bezogen sein müssen, daher erstreckt sich die gesetzlich geregelte Abrechnungsperiode über einen Zeitraum von 365 bzw. 366 Tagen. Die Jahresverbrauchsmenge wird im Regelfall durch eine Jahresablesung – durch den Netzbetreiber oder Selbstablesung durch den Kunden – ermittelt. Je nach Jahresverbrauch werden nach dem Tarifzonenmodell gemäß GSNE-VO die einzelnen Mengenzonen durchlaufen. Eine Darstellung dieser Methodik zur rechnerischen Verbrauchsabgrenzung und der Zonenaliquotierung anhand der standardisierten Lastprofile finden Sie hier.
2. Entgelt für Messleistungen (Zählermiete)
Die Messeinrichtungen werden von TIGAS gegen ein monatliches Entgelt (Zählermiete) gemäß den Bestimmungen des „Preisblattes für die Nutzung des Verteilernetzes der TIGAS-Wärme Tirol GmbH" in der jeweils gültigen Fassung beigestellt, betrieben und geeicht. Die Größe der Messeinrichtung wird vom höchstmöglichen Erdgasverbrauch aller angeschlossenen Gasgeräte bestimmt. Das Preisblatt finden Sie in unserem Downloadcenter im Abschnitt: „Preisblätter für die Netzentgelte, Entgelte für Messleistungen und sonstige Leistungen”.
3. Netzzutrittsentgelt
Durch das einmalig zu leistende Netzzutrittsentgelt werden dem Netzbetreiber alle Aufwendungen abgegolten, die mit der erstmaligen Herstellung eines Anschlusses an das Gasnetz oder der Abänderung eines Anschlusses infolge einer Erhöhung der Anschlussleistung eines Netzbenutzers unmittelbar verbunden sind.
Ergänzend weisen wir darauf hin, dass das Netzzutrittsentgelt für die Errichtung des Gasanschlusses sowohl bei Neuobjekten als auch bei bestehenden Objekten im Rahmen der einkommensteuerrechtlichen Sonderausgabenbegünstigung absetzbar ist.
4. Netzbereitstellungsentgelt
Der Netzbetreiber verrechnet dem Netzbenutzer mit dem Netzbereitstellungsentgelt die Kosten des zur Ermöglichung des Anschlusses bereits durchgeführten und vorfinanzierten Ausbaus des Netzes, die nicht über Netzzutrittsentgelt und Netznutzungsentgelt abgegolten werden, im Ausmaß der vereinbarten Inanspruchnahme des Netzes. Die Höhe und die Verrechnung des Netzbereitstellungsentgeltes sind in der „Gas-Systemnutzungsentgelte-Verordnung”, GSNE-VO in der jeweils gültigen Fassung bestimmt. Das Netzbereitstellungsentgelt wird nur für leistungsgemessene Anlagen (Großabnehmer) verrechnet und beträgt für die Netzebene 3 (bis 6 bar) EUR 5,- pro Kilowattstunde pro Stunde (kWh/h) zuzüglich Umsatzsteuer. Maßgebend für die Bestimmung des Netzbereitstellungsentgelts ist die vertraglich vereinbarte Höchstleistung pro Zählpunkt.
5. Verrechnungsbrennwert (VBW)
Die Datenermittlung zur Abrechnung erfolgt nach den technischen Methoden der ÖVGW Richtlinie G O110. Der Gasverbrauch wird dabei vom Netzbetreiber gemessen und durch Multiplikation mit dem Verrechnungsbrennwert in Kilowattstunden (kWh) umgerechnet. Der Verrechnungsbrennwert wird gemäß der „Gas-Systemnutzungsentgelte-Verordnung”, GSNE-VO in der jeweils gültigen Fassung angewendet und in der Gasrechnung angeführt. Darüber hinaus sieht die GSNE-VO vor, dass der Verrechnungsbrennwert (VBW) durch die Regulierungsbehörde mittels Verordnungen im Sinne des § 70 GWG 2011 angepasst werden kann.
Information zum Gasgesamtpreis
1. Bestandteile des Gasgesamtpreises
I. Netznutzungsentgelt gemäß „Preisblatt für die Nutzung des Verteilernetzes der TIGAS-Wärme Tirol GmbH”
II. Lieferentgelt gemäß Preisblatt für das jeweilig gewählte Tarifprodukt
III. Abgaben und Steuern
2. Pauschale – Leistungspreis
Gemäß dem „Preisblatt für die Nutzung des Verteilernetzes der TIGAS-Wärme Tirol GmbH” wird bei Anlagen ohne Leistungsmessung (unter 400.000 kWh/a) zusätzlich zum Arbeitspreis je Zählpunkt eine Pauschale verrechnet, bei Anlagen mit einer Leistungsmessung (ab 400.000 kWh/a) gelangt zusätzlich zum Arbeitspreis ein Leistungspreis zur Verrechnung.
Die Detailbestimmungen der Verrechnung des Leistungspreises ergeben sich aus der „Gas-Systemnutzungsentgelte-Verordnung” (GSNE-VO) in der jeweils gültigen Fassung.
3. Beispiele für eine Abrechnung
In unserem Downloadcenter haben wir für Sie in der „Erdgas und Biogas Kurzinformation” ein Beispiele für Gasabrechnungen mit dem Tarifprodukt „TIGAS Best-comfort" bereitgestellt:
Erläuterung zur Ihrer Gasrechnung
Produkte für Bestandskunden
TIGAS Best-Flex (bis 31.12.2021)
Das Lieferentgelt (Energiepreis) des Produktes „TIGAS Best-Flex“ wird monatlich auf Basis von Börsenpreisen und der unten angeführten Preisformel berechnet. Dadurch werden Änderungen des Preisniveaus auf den Erdgasmärkten zeitnah an unsere Kunden weitergegeben. Zudem wird das Preisrisiko durch eine Deckelung der Höhe des Lieferentgelts begrenzt. Im Lieferentgelt sind keine auf die Erdgaslieferungen entfallenden Abgaben (z.B. Erdgasabgabe, Gebrauchsabgabe) sowie keine Systemnutzungsentgelte (Netznutzungsentgelt, Entgelt für Messleistungen, Entgelt für Datenauslesung etc.) enthalten.
PREISBERECHNUNG TIGAS BEST-FLEX
LIEFERENTGELT (IN CT/KWH) = (BÖRSENPREIS (IN EURO/MWH) + 3,00) / 10
Börsenpreis: Mittelwert aller Settlementpreise des Produktes THE Natural Gas Month Future (= Großhandelspreis für Erdgaslieferungen im Liefermonat in Euro/MWh) für den Belieferungsmonat innerhalb des Betrachungszeitraumes. Der Betrachtungszeitraum erstreckt sich vom 15. des Vorvormonats bis zum 14. des Vormonats. Die aktuellen und historischen Notierungen des THE Natural Gas Month Future sind auf der Internetseite von Powernext unter www.powernext.com abrufbar.
Berechnungsbeispiel: Der Börsenpreis für Jänner 2023 wird aus dem Mittelwert aller Settlementpreise vom 15.11.2022 bis zum 14.12.2022 gebildet.
Das Lieferentgelt ist mit dem Arbeitspreis der Jahresmengenzone über 80.000 kWh des Lieferentgelts gemäß dem „Preisblatt TIGAS Best-Comfort“ der TIGAS-Wärme Tirol GmbH in der jeweils gültigen Fassung nach oben begrenzt.
LIEFERENTGELT TIGAS BEST-FLEX
Lieferzeitraum Arbeitspreis (netto in Ct/kWh)
01.12.2024-31.12.2024 4,5403 Ct/kWh
01.11.2024-30.11.2024 4,1995 Ct/kWh
01.10.2024-31.10.2024 4,1117 Ct/kWh
01.09.2024-30.09.2024 3,8649 Ct/kWh
01.08.2024-31.09.2024 3,6575 Ct/kWh
01.07.2024-31.07.2024 3,6901 Ct/kWh
01.06.2024-30.06.2024 3,3392 Ct/kWh
01.05.2024-31.05.2024 3,0845 Ct/kWh
01.04.2024-30.04.2024 2,8444 Ct/kWh
01.03.2024-31.03.2024 3,1599 Ct/kWh
01.02.2024-29.02.2024 3,6651 Ct/kWh
01.01.2024-31.01.2024 4,5730 Ct/kWh
01.12.2023-31.12.2023 5,3919 Ct/kWh
01.11.2023-30.11.2023 4,7271 Ct/kWh
01.10.2023-31.10.2023 4,1738 Ct/kWh
01.09.2023-30.09.2023 3,4358 Ct/kWh
01.08.2023-31.08.2023 3,7032 Ct/kWh
01.07.2023-31.07.2023 3,2628 Ct/kWh
01.06.2023-30.06.2023 4,1951 Ct/kWh
01.05.2023-31.05.2023 4,7181 Ct/kWh
01.04.2023-30.04.2023 4,7181 Ct/kWh
01.03.2023-31.03.2023 4,7181 Ct/kWh
01.02.2023-28.02.2023 4,7181 Ct/kWh
01.01.2023-31.01.2023 4,7181 Ct/kWh
01.12.2022-31.12.2022 4,7181 Ct/kWh
01.11.2022-30.11.2022 4,7181 Ct/kWh
01.10.2022-31.10.2022 4,7181 Ct/kWh
01.09.2022-30.09.2022 4,7181 Ct/kWh
01.08.2022-31.08.2022 4,7181 Ct/kWh
01.07.2022-31.07.2022 4,7181 Ct/kWh
01.06.2022-30.06.2022 2,9400 Ct/kWh
01.05.2022-31.05.2022 2,9400 Ct/kWh
01.04.2022-30.04.2022 2,9400 Ct/kWh
01.03.2022-31.03.2022 2,9400 Ct/kWh
01.02.2022-28.02.2022 2,9400 Ct/kWh
Es gelten die "Allgemeinen Lieferbedingungen für die Lieferung von Erdgas durch die TIGAS-Wärme Tirol GmbH" für die Belieferung mit dem Produkt TIGAS Best-Flex.
TIGAS Best-Online (bis 31.12.2021)
Der Energiepreis setzt sich aus dem Lieferentgelt und den auf die Erdgaslieferungen entfallenden Abgaben und Steuern zusammen.
LIEFERENTGELT TIGAS BEST-ONLINE
Lieferzeitraum Arbeitspreis (netto in Ct/kWh) 01.07.2024 - 30.06.2025 5,3448 Ct/kWh
Im vorstehenden Preis (Lieferentgelt) sind keine auf die Erdgaslieferungen entfallenden Abgaben (z. B. Erdgasabgabe,
Gebrauchsabgabe) sowie keine Systemnutzungsentgelte (Netznutzungsentgelt, Entgelt für Messleistungen, Entgelt für
Datenauslesung etc.) enthalten. Die Umsatzsteuer ist in der vorstehenden Tabelle ausgewiesen. Es handelt sich um
den reinen Energiepreis für die gelieferte Energie Erdgas. Die Regelenergieumlage gemäß Marktmodellverordnung, das
Clearingentgelt und das Ausgleichsenergierisiko sind im vorstehenden Preis enthalten.
Zusätzlich zu den "Allgemeinen Lieferbedingungen für die Lieferung von Erdgas durch TIGAS-Wärme Tirol GmbH" (ALB) gelten für die Belieferung mit dem Produkt "TIGAS Best-Online" die nachfolgend angeführten Bedingungen und Voraussetzungen:
Online Voraussetzungen:
Online Vertragsabschluss, Online Kontakt, Online Rechnung, Online Zahlungsverkehr, Online Kommunikation
Es gelten die "Allgemeinen Lieferbedingungen für die Lieferung von Erdgas durch die TIGAS-Wärme Tirol GmbH" für die Belieferung mit dem Produkt TIGAS Best Online.