Seit Herbst 2021 sind die Marktpreise für alle Energieträger an den relevanten europäischen Beschaffungsmärkten erheblich angestiegen. Die Gründe hierfür liegen im Speziellen in der steigenden Energienachfrage bei gleichzeitig geringem Angebot. Zudem haben die Verunsicherung aufgrund der geopolitischen Spannungen im Osten Europas und das damit verbundene Einstellen der Energielieferungen durch Russland zu einem Anstieg der Energiepreise auf den Großhandelsmärkten geführt.
TIGAS ist es dank einer vorausschauenden Einkaufspolitik während dieser Zeit gut gelungen, die enormen Preisspitzen für ihre Kundinnen und Kunden abzufedern.
An dieser Stelle möchten wir alle Änderungen für unsere Kundinnen und Kunden verständlich zusammenfassen und die Hintergründe näher erläutern.
Antworten auf folgende Fragen
Warum ändert TIGAS jetzt die Energiepreise?
Aufgrund der langfristigen Beschaffungsstrategie konnte TIGAS die Energiepreise trotz der Turbulenzen an den internationalen Energiemärkten und der damit einhergehenden gestiegenen Energiepreise für ihre Bestandskundinnen und -kunden über einen längeren Zeitraum sehr stabil halten. Damit haben Kundinnen und Kunden von den günstigen Gaspreisen profitiert, wo im Gegensatz dazu andere Gasversorger die Preise bereits wesentlich früher erheblich erhöhten oder sich überhaupt aus dem Markt zurückzogen und Kunden gekündigt wurden. TIGAS hat sich in dieser Zeit für ihre Kundinnen und Kunden 365 Tage im Jahr als verlässlicher Partner erwiesen.
Mit der neuen Indexperiode ist TIGAS jedoch gezwungen, aufgrund der Entwicklungen an den Märkten und trotz der vorausschauenden Beschaffung, für den kommenden Winter die Preise für ihre Kunden im Segment bis 400.000 kWh Jahresgasverbrauch anzupassen.
In diesem Zusammenhang ist es uns wichtig darauf hinzuweisen, dass bei sinkenden Energiebeschaffungskosten sowie einer sinkenden Inflationsrate auch künftig – wie auch immer wieder in der Vergangenheit – etwaige Preisreduktionen gemäß den Vertragsbedingungen an unsere Kundinnen und Kunden weitergegeben werden.
Energiepreisanpassungen bei TIGAS erfolgen für TIGAS-Kundinnen und Kunden lt. Allgemeinen Lieferbedingungen einmal pro Jahr, jeweils mit Wirkung zum 1. Juli. Das heißt, dass die darauffolgende Preisanpassung mit Wirkung zum 1. Juli 2024 erfolgen wird. Sollte der Preis an den Handelsmärkten weiterhin sinken bzw. es zu keinen weiteren Preisausschlägen am Markt kommen, gehen wir davon aus, dass die Preise Mitte 2024 wieder gesenkt werden.
Was bedeutet die Entgeltanpassung für Kundinnen und Kunden konkret?
Als Reduktionsmaßnahme zur Abfederung der stark gestiegenen Gaspreise gewährt TIGAS allen Bestands- und Neukundinnen und -kunden im Zuge der Entgeltanpassung einen bis 31. Dezember 2023 befristeten Bonus in Höhe von 3,12 Cent pro Kilowattstunde (kWh) brutto auf den Energiepreis. Dadurch reduziert sich der Preis für Kundinnen und Kunden mit dem Produkt Best-comfort nach der Preisanpassung von 12,5419 Cent/kWh netto (15,0503 Cent/kWh brutto) auf 9,9419 Cent/kWh netto (11,9303 Cent/kWh brutto). Da der Gasverbrauch im vergangenen Winter unter den Erwartungen lag, wurden überschüssige Mengen am Markt verkauft und dieser Aktionsbonus ermöglicht.
Die Entgeltanpassung beim Gas (Produkt Best-comfort) mit 1. Juli bedeutet konkret, dass sich für einen Haushalt mit einer kleineren Wohnung und einem Jahresverbrauch von 7.500 kWh rund 37,5 Euro (inkl. aller Steuern und Abgaben sowie inkludiertem TIGAS-Bonus) und für einen durchschnittlichen Haushaltskunden mit einem jährlichen Gasverbrauch von 15.000 kWh eine Erhöhung des Gesamtenergiepreises von rund 75 Euro pro Monat ergibt. Mit einer jährlichen Belieferungsmenge von 10.000 kWh bedeutet das monatliche Mehrkosten in Höhe von rund 51 Euro.
Muss ich meinen Teilzahlungsbetrag selbst anpassen?
Mit der Änderung der Preise werden auch bei Bedarf die Teilzahlungsbeträge entsprechend automatisch von TIGAS angepasst und die zu erwartenden Mehrkosten bereits in den Vorschreibungen ab 1. Juli 2023 berücksichtigt. So wird vermieden, dass es zu einer unerwartet hohen Nachzahlung bei der Jahresabrechnung kommt.
Wie setzt sich der Gaspreis zusammen?
Die Gasrechnung beinhaltet neben dem Energiepreis für die verbrauchte Energie auch das von der E-Control Austria festgelegte Netznutzungsentgelt sowie Steuern und Abgaben (Erdgasabgabe, Gasspeicherumlage, CO2-Abgabe). Die Entgeltanpassung bezieht sich ausschließlich auf den Energiepreis.
Daneben gibt es weitere Faktoren die Einfluss auf die Höhe die Energierechnung haben, wie z. B. den Energieverbrauch. Auf der TIGAS-Website sind zahlreiche Energiespartipps, wie Sie in Ihrem zu Hause Energie und somit Geld ohne Komforteinbußen sparen können.
Muss ich meinen Zählerstand ablesen?
Kundinnen und Kunden müssen den Zählerstand von ihrem Gaszähler im Rahmen der Preisanpassung nicht ablesen und bekanntgeben. Es erfolgt eine rechnerische Ermittlung des Zählerstands auf Basis des bisherigen Verbrauchs. Sollten Sie Ihren Zählerstand dennoch bekanntgeben wollen (was wir empfehlen), senden Sie diesen bitte unter Angabe Ihrer Kunden- und Vertragskontonummer per E-Mail an sc@tigas.at oder steigen Sie auf unserer Website unter der Rubrik „Service“ bei „Meldung Zählerstand“ ein. Auch über das TIGAS-Kundenportal können Sie den Zählerstand bekanntgeben.
Wer wird durch die TIGAS-Preisanpassung entlastet?
Das neue Lieferentgelt wird auch den beinahe 2.000 nach einer Vertragskündigung durch ihren damaligen Anbieter oder Wechsel zur TIGAS gewechselten Neukundinnen und -kunden angeboten. Diese Kundinnen und Kunden werden durch die Anpassung des Energiepreises ihres gewählten Produkts (TIGAS comfort-privat) deutlich entlastet. Die Reduktion des Energiepreises beträgt für diese Kunden rund 55 % bzw. sie bezahlen für eine Kilowattstunde ebenso 9,9419 Cent/kWh netto nach Abzug des TIGAS-Bonus (11,9303 Cent/kWh brutto).
Wohin können sich Haushaltskundinnen und -kunden für etwaige Zuschüsse und Entlastungsmaßnahmen wenden?
Zur Entlastung und Unterstützung der Bevölkerung bei den gestiegenen Energiekosten haben der österreichische Staat sowie die Tiroler Landesregierung Pakete gegen die Teuerung für Kunden auf den Weg gebracht. Diese bestehen aus Sofortmaßnahmen und langfristige strukturelle Änderungen.
Unter folgenden Links finden Sie nähere Informationen zu den Entlastungsmaßnahmen
- des Landes Tirol („Tirol-Zuschuss“)
www.tirol.gv.at/gesellschaft-soziales/soziales/tirol-zuschuss - von Österreichs E-Wirtschaft (Österreichs Energie)
oesterreichsenergie.at/aktuelles/neuigkeiten/detailseite/ueberblick-entlastungsmassnahmen - der Bundesregierung
www.oesterreich.gv.at/themen/steuern_und_finanzen/sonstige_beihilfen_und_foerderungen/entlastungspaket.html